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Erleichterungen in der ÖPUL-Förderungsabwicklung

Aufgrund der teilweise prekären Futtersituation wurde die Haltedauer für 2026 mit 31. August neu festgelegt.

Festlegung der Haltedauer bis einschließlich 31. August für alle Generhaltungsrassen in der Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen"

Aufgrund der gegebenen Situation wurde für das Antragsjahr 2026 festgelegt, dass für Tiere in der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ die Haltedauer bis einschließlich 31. August (anstatt 31. Dezember) einzuhalten ist.

Das heißt, die Prämie für die betroffenen Tiere wird auch dann gewährt, wenn der Abgang bereits ab 1. September erfolgt. Die vorgeschriebenen Meldungen zu Tierbewegungen (bis Ende des Jahres) müssen weiterhin erfolgen.

Die Meldung von Nachbesetzungen ist jedoch nach dem 31. August nicht mehr erforderlich.

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